Sicher haben auch Sie sich schon einmal gefragt, wie lange es Versicherungen schon gibt.
Wenn man sich für den Anfang der Versicherungswirtschaft interessiert, muss man weit in der Zeit zurückreisen.
Erste Beweise von Haftpflichtversicherungen fand man 1792 bis 1750 vor unserer Zeitrechnung unter dem damals herrschenden König Hammurabi im alten Babylon.
Belegt ist dies durch eine Gesetzes-Stele; auf ihr hielt der König die geltenden Rechte fest.
Der an der Stele formulierte "Codex Hammurabi" klärt Haftungsfragen und unvorhergesehene Ereignisse.
Hier ein paar Beispiele aus dem Text:
- "Wird beim Einsturz Eigentum zerstört, so stelle der Baumeister wieder her, was immer zerstört wurde; weil er das Haus nicht fest genug baute, baue er es auf eigene Kosten wieder auf."
- "Wenn ein Baumeister ein Haus baut und macht die Konstruktion nicht stark genug, so dass eine Wand einstürzt, dann soll er sie auf eigene Kosten verstärkt wieder aufbauen."
Später im alten Rom schlossen sich die ärmeren Bevölkerungsschichten zusammen, um die aufwendigen und kostspieligen Bestattungszeremonien zu bewältigen.
Sie gründeten eine Sterbekasse - die "collegia funeratica".
Im Mittelalter gab es in Deutschland zur Zeit "Karl des Großen" erste Gilden.
Diese halfen bei Schiffbrüchen und Bränden.
Dokumentiert ist dies durch das Gesetz von Karl dem Großen, der 779 damit diese Versicherungen verbot.
In Italien des 14. Jahrhunderts gibt es erstmals Seeversicherungen.
Nur wenn das Schiff wieder heil im Hafen landete, musste das Seedarlehen und die vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden.
Hierbei handelt es sich um die ersten kaufmännischen Versicherungen.
Im Jahre 1588 wurde in Hamburg der erste Seevertrag auf deutschem Boden geschlossen.
Die erste registrierte Lebensversicherung wurde 1583 in England abgeschlossen.
Diese Versicherung glich eher einer Wette als einer heute üblichen Lebensversicherung.
Mitte des 16. Jhd. entwickelten sich in Schleswig - Holstein sogenannte Brandgilden.
Hier erkennt man deutlich den Beginn der Versicherungen auf Gegenseitigkeitsprinzip.
Die im Jahre 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse ist die erste aus öffentlicher Hand gegründete Versicherungseinrichtung.
Die dann folgenden monopolisierten Gebäudeversicherungsanstalten dienten der Erhaltung der Gebäudesubstanz und der Erhaltung und dem Schutz des Realkredites .
Um 1700 folgte die erste Sachversicherung auf kaufmännischer Basis in England.
Diese Versicherung war nach dem Brand von London 1666 eine logische Konsequenz.
1765 wurde in England die Equitable Life Assurance Society gegründet, die erste auf mathematischen Grundlagen existierende Versicherung.
Die Versicherung aller mobilen Güter lag in Deutschland bis zum angehenden 19. Jhd. fast vollständig in den Händen von französischen und englischen Versicherungsgesellschaften.
Durch den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland, nach dem Wegfall der Binnenzölle und der Einigung Deutschlands nach dem deutsch-französischen Krieg und der voranschreitenden Industrialisierung, kam es auch in der Versicherungsbranche in Deutschland zu einem Aufschwung.
In Deutschland wurde 1820 die Gothaer Feuerversicherungsbank von Ernst Willhelm Arnoldi gegründet.
1827 entsprang aus ihr die Gothaer Lebensversicherungsbank - der erste deutsche Lebensversicherer.
Schon im ersten Drittel des 19 Jhd. waren die klassischen Versicherungssparten, wie Transport-, Feuer- und Lebensversicherung durch deutsche Aktiengesellschaften besetzt.
In der Mitte des 19. Jhd. kam es weltweit zur Bildung von Rückversicherungsunternehmen, vorausgegangen war die klare Einsicht der Versicherer, Risiken besser verteilen zu müssen.
Mitte des 20.Jahrhunderts hielten dann auch andere Bereiche der Versicherung Einzug, erst kamen die Mobilarversicherungen, Tierversicherungen und Hagelversicherungen und bald darauf alle anderen wesentlichen Versicherungssparten.
Von da an entdeckte die Versicherungswirtschaft ständig neu abzusichernde Risiken.
Das hing und hängt natürlich deutlich von der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung in den einzelnen Ländern ab.
Die Sozial- und Rentenversicherung in Deutschland
Eine völlig neue Ära wurde in der Zeit von 1883- 1889 von Bismark und Kaiser Wilhelm I in
Deutschland eröffnet.
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde gemeinsam mit anderen Sozialversicherungen eingeführt.
- 1883 Krankenversicherung
- 1884 Unfallversicherung
- 1889 Rentenversicherung
Durch die Einführung der Rentenversicherung 1889 wollte der Reichskanzler Bismark den wachsenden Einfluß der Sozialdemokraten ausbremsen.
Dabei mussten Festbeiträge eingezahlt werden und die Renten wurden ab dem vollendeten 70. Lebensjahr ausgezahlt.
Es wurde nach wie vor davon ausgegangen, dass die Familien den größten Anteil für die Rentner aufbrachten.
Die Invalidenrente wurde 1891 eingeführt, wiederrum über Festbeiträge finanziert. Diese Rente erhielt, wer dauerhaft erwerbsunfähig war.
1911 wurde die Hinterbliebenenrente eingeführt. Erstmals hatten auch die Hinterbliebenen Anspruch auf Unterstützung.
Schon 1916 senkte man das Renteneintrittalter auf 65 Jahre ab.
Das hatte eine sofortige Verdoppelung der Rentner zur Folge.
Auf die Kaiserzeit folgten die Wirren und die ökonomischen Katastrophen des 1. Weltkrieges. Die Beitragseinnahmen schrumpften und die Ausgaben für Witwen und Waisen waren enorm gestiegen.
1927 erfolgte die Einführung der Arbeitslosenversicherung.
Während des NS-Regimes fanden keine grundlegenden Änderungen im Rentensystem statt. Allerdings wurden 1933 die Krankenversicherung für Rentner und das Lohnabzugsverfahren eingeführt.
Erst 1957 gab es erste tiefgreifende Veränderungen im Rentensystem.
Die Renten wurden dynamisch der Lohnentwicklung angepasst.
Eine frühe Form des Umlageverfahrens wurde eingeführt.
Die Beitragshöhe war nicht mehr fest, sondern betrug 14% vom Bruttoeinkommen.
Der durchschnittliche Rentenanstieg betrug mehr als 65%.
Im Jahre 1968 wurde das heutige Umlageverfahren eingeführt. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der arbeitenden Bevölkerung sofort wieder an die Rentner ausgezahlt werden. Der Beitrag betrug 15 % vom Bruttoeinkommen.
Rücklagen wurden nicht mehr gebildet.
1972 wurde die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung von Selbstständigen und Hausfrauen und eine Absenkung des Renteneintrittalters auf 63 Jahre eingeführt.
Seit 1977 kann man von einer Verschärfung der Finanzlage im Rentensystem sprechen.
1986 wurde die Hinterbliebenenrente auch für Männer eingeführt.
1992 wurde das Renteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre angehoben, der Beitragssatz lag bei 17%.
Zusätzlich werden seitdem die Renten nicht mehr entsprechend den Bruttolöhnen, sondern den Nettolöhnen angepaßt.
Außerdem gelten seither die gleichen Rentenbestimmungen in den neuen und alten Bundesländern.
1994 wurde die soziale Pflegeversicherung eingeführt.
2001 beschloss die Bundesregierung eine weitere Absenkung des Rentenniveaus.
Die Idee der Riesterente wird geboren, und soll so die Versorgungslücke im Alter schliessen.
Die letzten dreißig Jahre haben die finanzielle Lage des Rentensystems ständig verschärft.
Es werden immer weniger Kinder geboren und die Zahl der Rentner nimmt durch die höhere Lebenserwartung zu.
Diese demografische Entwicklung bringt die Umlagefinanzierung zum Kippen.
Um das Rentensystem einigermaßen abzusichern, muss man mit steigenden Beitragssätzen und Leistungskürzungen rechnen.
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