Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

vertragliche Obliegenheiten

Werden vertragliche Obliegenheiten verletzt, kann das zur Leistungsfreiheit des Versicherers und Kündigung des Vertrages kommen.

Grundsätzlich lassen sich vertragliche Obliegenheiten unterscheiden in solche, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (vorvertragliche Anzeigepflicht) und solche, denen nach dem Versicherungsfall entsprochen werden muss (Schadenabwendungspflicht des Versicherers).

siehe:Obliegenheiten, vorvertragliche Anzeigepflicht, VVG-Reform

Anzeigepflicht
Obliegenheiten
VVG-Reform

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei