Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

allgemeine Wartezeit

Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nur, wenn der Versicherte über einen Mindestzeitraum hinweg versichert war. Diese Zeit wird als allgemeine Wartezeit bezeichnet und beträgt 5 Jahre.

Diese Zeit ist Voraussetzung für die Regelaltersrente , die Erwerbsminderungsrente und alle Todesfallrenten .

Beitragszeiten , Ersatzzeiten , Monate aus einem Versorgungsausgleich werden ebenso auf die Wartezeit angerechnet wie Rentenanwartschaften zwischen Eheleuten (Ehegattensplitting) .

In einigen Fällen kann die Wartezeit auch vor Ablauf der 5 Jahre erfüllt sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Erwerbsminderung eintrat durch:
  • einen Arbeitsunfall
  • eine Berufskrankheit
  • Wehr- oder Zivildienstbeschädigung
  • politschen Gewahrsam
Zwar genügt zur vorzeitigen Erfüllung der Wartezeit schon eine Beitragszahlung, doch bei Erwerbsminderung durch Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, muss zu diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht bestanden haben (oder ein Jahr Pflichtbeitragszahlungen in den letzten zwei Jahren vor Erwerbsminderung).

Erwerbsminderung
Waisenrente
Wartezeit
Wartezeit allgemein

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei