Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Verkehrssicherungsmaßnahme

Eine Verkehrssicherungsmaßnahme wird dann notwendig, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt; Ziel einer Verkehrssicherungsmaßnahme ist es, möglichen Schaden von Dritten abzuwenden.

Beispiele:

- Kommunen lassen im öffentlichen Verkehrsraum streuen, um Gefahrenlagen durch Schnee und Glatteis zu vermeiden

- Betreiber von Kinderspielplätzen müssen Verletzungsgefahren an Spielgeräten vermeiden

- Räum- und Streupflicht auf Gehwegen kann auch auf Privatleute zutreffen

- Anbringung von Treppengeländern oder die Instandhaltung von Gehwegen sind verkehrssichernde Maßnahmen eines Vermieters gegenüber Mietern und deren Besuchern

- Baustellen sind vom jeweiligen Bauherren /Bauunternehmer gegen das Betreten Unbefugter hinreichend zu sichern; Verletzungsgefahr soll vermieden werden

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei