Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Unterhaltssicherungsgesetz

Die Unterhaltspflicht des Staates für Wehrpflichtige und deren Familienangehörige wird im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) geregelt. Die Bestimmungen des USG gelten für:

- Grundwehrdienstleistende - Zivildienstleistende und - Teilnehmer an Wehrübungen

Bundeswehrangehörige, die Dienstbezüge als Berufs- oder Zeitsoldaten erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem USG.

Wehr- und Zivildienstleistende haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund. Die Aufwendungen für eine Anwartschaftsversicherung werden ersetzt. Die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden für Familienangehörige ohne eigenes Einkommen übernommen.

Geltend gemacht werden diese Ansprüche bei der Unterhaltssicherungsbehörde der für den Wohnsitz des Wehrpflichtigen zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei