Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Sprachverlust

Von Sprachverlust (Aphasie) spricht man, wenn die ursprüngliche Sprechfähigkeit einer Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles ganz oder teilweise verloren ging. Als Ursache kommen unter anderem ein Hirntumor, eine Hirnentzündung oder eine Kopfverletzung in Frage. Auch psychische Ursachen können zu Sprachverlust führen.

Zählt der Sprachverlust bei einer Schwere-Krankheiten-Versicherung  sowie der Grundfähigkeitsversicherung zu den versicherten Risiken, so ist der Eintritt des Leistungsfalles in der Regel an Bedingungen gebunden:

  • Der Sprachverlust muss dauerhaft erfolgen, das heißt voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
  • Die versicherte Person ist nicht in der Lage, ohne Hilfsmittel mit ihrer Umwelt zu kommunizieren
  • Der Verlust der Sprache darf nicht Folge einer Entwicklungsstörung oder einer psychischen Erkrankung sein.

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