Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Reisekosten zu ausländischem Gericht

Erstattet werden die notwendigen Reisekosten (Übernachtungskosten) zu einem ausländischen Gericht, wenn das Erscheinen des Versicherungsnehmers vor Gericht als Beschuldigter oder Partei gefordert wird.

Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.

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Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
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