Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Patientenverfügung

Für jede ärztliche Behandlung oder auch deren Abbruch ist die persönliche Zustimmung erforderlich. Kann man Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen, kann man seinen Willen über medizinische Behandlungsmaßnahmen in einer Patientenverfügung niederlegen. Der Wille sollte darin so exakt wie möglich formuliert werden, auch eine eigene Wertvorstellung ist hilfreich. Das Dokument sollte so hinterlegt werden, dass es im Notfall verfügbar ist.

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