Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
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Karenzzeit im Leistungsfall Schwere Krankheiten

Die Karenzzeit bezeichnet eine Wartezeit bzw. genauer den Zeitraum zwischen Eintritt des Leistungsfalls und der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Erst wenn dieser verstrichen ist, wird die Versicherungsleistung erbracht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass ein Leistungsfall laut Versicherungsbedingungen gegeben ist.


In der Schweren Krankheiten/Dread-Disease-Versicherung leistet der Versicherer meist nicht sofort nach der ärztlichen Diagnose der laut Vertragsbedingungen versicherten schweren Krankheit, sondern erst, wenn der Versicherte einen gewissen Zeitraum danach überlebt. Die Karenzzeit beträgt beispielsweise 14 oder auch 28 Tage nach der Diagnose.

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