Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler Jörg Braun_08258 Markneukirchen / Vogtland
Menü
Kompetent erklären, das ist Beratung. Unkompliziert Handeln, das ist Betreuung.
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Bauherrenrisiko

Der Einschluss des Bauherrenrisikos in der privaten Haftpflichtversicherung sichert den Bauherren gegen Forderungen von Dritten ab, die durch Bauvorhaben zu Schaden gekommen sind. Bei größeren Bauvorhaben entfällt die Haftung durch die gesetzliche Haftpflicht, über die dieses Risiko sonst abgedeckt wird.

Das Bauherrenrisiko für Neu- und Umbauten sollte in einer privaten Haftpflichtversicherung für alle selbstgenutzten Objekte bzw. zugehörigen Immobilien auf dem versicherten Grundstück abgesichert sein. 


Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Bausumme. Übersteigen die Baukosten diese festgelegte Summe in der Privathaftpflichtversicherung, so entfällt die Mitversicherung. Es ist ein separater Bauherren-Haftpflichtvertrag abzuschließen.

Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
Bauherrenhaftpflicht

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Versicherungsmakler & Finanzanlagenvermittler
Straße des Friedens 28
08258 Markneukirchen
mehr...


Ich habe mich dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“ verpflichtet!
Den Kodexinhalt finden Sie hier.



Mit qualitativ hochwertiger Weiterbildung sichern unabhängige Vermittler nicht nur Ihre Zukunft, sondern vor allem die Zukunft Ihrer Kunden.

Ich bin dabei